Zukunft Ennstal – ARGE Intermodale Verkehrsplanung

Verein NETT • Nein Ennstal Transit Trasse
Anerkannte Umweltorganisation gem. § 19 Abs. 7 UVP-G 2000

Wir planen ganzheitlich

Besuche uns auf Facebook

Besuchen Sie uns auf Facebook:

Falls Sie diesen Button anklicken, werden aber auch persönliche Daten an Facebook übertragen. Sind Sie damit einverstanden?

Zur Navigation springen.

13. Mai 2009, NETT Presseinformation

Zwischenbericht
Aarhus-Beschwerde

von Rechtsanwalt MMag. Johannes Pfeifer

Der Verein Nett hat am 15. Juli 2008 beim Aarhus-Konventions-Beschwerde-Komitee durch seinen Rechtsvertreter, MMag. Johannes Pfeifer, gegenüber der Republik Österreich eine Beschwerde wegen Verletzung der Aarhus-Konvention 1) eingebracht, die erste in Österreich.

Die Öffentlichkeit war an der Entscheidung der Landesregierung über die Planung der vierspurigen Schnellstraße in der Mittelvariante nicht ausreichend einbezogen. So hatte etwa keine Umweltorganisation einen Sitz im regionalen Planungsbeirat, der ja die vierspurige Mittelvariante empfohlen hat. Zudem fanden keine Sitzungen des Landesforums statt, in welchem die Umweltanwältin einen Sitz hätte. Darüber hinaus weigerte sich der regionale Planungsbeirat die Ergebnisse der Haushaltsbefragung, die sich gegen eine vierspurige Schnellstraße ausgesprochen hatte, zur Kenntnis zu nehmen. Die Auswirkungen der vierspurigen Schnellstraße, etwa hinsichtlich der Lärmbelastung, wurden erst nach dem Beschluss der Landesregierung in einer zweitägigen Ausstellung in zwei Gemeinden präsentiert, ohne der Bevölkerung die Möglichkeit zur Diskussion mit den Entscheidungsträgern vor der Entscheidung zu geben. Es wurde auf die Wünsche und Sorgen der ansässigen Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich des Erhalts der Naturlandschaft, des Bestehens des Ennstals als Tourismusgebiet und der Befürchtung, dass eine solche vierspurige Straße noch mehr Verkehr anziehen würde, keine Rücksicht genommen.

Des Weiteren ist seit 2004, aufgrund von Eingaben zahlreicher Gemeinden im Ennstal, bei der BH Liezen ein Verfahren anhängig, ob eine 7,5 Tonnenbeschränkung für die bestehende LB 320 verhängt werden soll. Auch in diesem Verfahren haben die Öffentlichkeit und Umweltorganisationen keine Möglichkeit, sich zu beteiligen, über die Verfahrensergebnisse, etwa Gutachten, informiert zu werden, gegen eine Entscheidung, nach welcher diese Beschränkung nicht verhängt würde, ein Rechtsmittel zu erheben; und besteht auch keine Möglichkeit, dieses Verfahren zu beschleunigen, das nach über vier Jahren noch immer nicht zum Abschluss gebracht wurde. Eine 7,5 Tonnenbeschränkung hätte eine wesentliche Abnahme des Durchgangsverkehrs zur Folge und würde damit, auch aus verkehrstechnischer Sicht, keine Notwendigkeit einer vierspurigen Straße mehr bestehen.

Das Komitee hat diese Beschwerde für zulässig erkannt und für 2. April 2009 eine Verhandlung im Palast der Nationen im UNO-Hauptquartier in Genf anberaumt, an welcher Vertreter des Landes Steiermark und des Bundes, sowie MMag. Johannes Pfeifer als Vertreter des beschwerdeführenden Vereins NETT teilgenommen haben.

Das Land Steiermark hat selbst in ihrem vorbereitenden Schriftsatz zu dieser Verhandlung zugegeben, dass bisher keine ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. Laut Land Steiermark seien aber noch alle Optionen für eine Verkehrslösung im Ennstal offen und würden alle Optionen noch geprüft. Dies widerspricht der Darstellung der Verkehrslandesrätin Edlinger-Ploder, die etwa in einem ORF-Interview am 23. April 2008 erklärt hat, dass alle anderen Varianten, außer der Mittelvariante rechtlich nicht möglich seien und dass nur mehr über diese eine Variante diskutiert wird. Es gäbe nur mehr entlang der Mittelvariante einen Spielraum von 150 m, in dem es noch zu Veränderungen kommen könne. Dem Land Steiermark ist es daher bewusst, dass die Entscheidung für die Mittelvariante über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen wurde und die Mindestrechte, die gemäß der Aarhus Konvention in solchen Verfahren zu gewähren sind, nicht eingehalten wurden und damit der rechtliche Korridor, der für ein solches Projekt mit Umwelt-auswirkungen besteht, bereits verlassen wurde. Auch hinsichtlich der 7,5-Tonnenbeschränkung wurde vom Land Steiermark und der Republik zugegeben, dass diesbezüglich keine ausreichenden Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit gemäß der Aarhus-Konvention bestehen.

Die schriftliche Entscheidung des Aarhus Komitees wird voraussichtlich im Winter ergehen.

Sollte eine Verletzung der Aarhus-Konvention festgestellt werden, könnte dies auch zur Anfechtbarkeit jeglicher weiterer Entscheidung, mit welcher die Mittelvariante weiter verfolgt wird, führen und müsste das ganze Diskussionsverfahren über die Verkehrslösung für das Ennstal, auch unter Einbezug einer Diskussion über die 7,5 Tonnenbeschränkung, neu mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen.

Bereits im Jahr 2001 haben sämtliche betroffenen Gemeinden und Bürgerinitiativen verlangt, dass dieses Entscheidungs-verfahren im Wege eines Umweltmediationsverfahrens geführt wird und wurde vom damaligen Landesrat Schöggl die Abhaltung eines solchen Mediationsverfahrens auch zugesagt.

Anmerkung:
1) Die Aarhus-Konvention, benannt nach der dänischen Stadt Aarhus, in der die Unterzeichnung im Juni 1998 stattfand, ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Rechte bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. Letzteres gilt auch im Sinne der Wahrung der Lebensbedingungen künftiger Generationen. Insofern besitzt die Konvention eine hohe Bedeutung, auch mit Blick auf die Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte. (Zurück nach oben)

PDF inkl. NETT-Presseinformation (PDF, 68 KB)