Zukunft Ennstal – ARGE Intermodale Verkehrsplanung

Verein NETT • Nein Ennstal Transit Trasse
Anerkannte Umweltorganisation gem. § 19 Abs. 7 UVP-G 2000

Wir planen ganzheitlich

Besuche uns auf Facebook

Besuchen Sie uns auf Facebook:

Falls Sie diesen Button anklicken, werden aber auch persönliche Daten an Facebook übertragen. Sind Sie damit einverstanden?

Zur Navigation springen.

3. Mai 2008, Kleine Zeitung

Ennstrasse: Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt

Die ursprünglich geplante Ennstrasse wurde rechtlich zu Fall gebracht. Die neue Variante wird ebenfalls mit Paragraphen bekämpft.

Verordnet wurde der Bau der Ennsnahen Trasse 1990 vom damaligen Verkehrsminister Wolfgang Schüssel, zehn Jahre später verkündete Kurzzeit-Verkehrsminister Micheal Schmid während seiner sechsmonatigen Amtszeit das Aus: Der Grund: Die Straße ist rechtlich nicht durchsetzbar – im Februar 2000 wurde der Wasserrechtsbescheid vom obersten Gerichtshof aufgehoben. Die Bürgerinitiativen feierten, dass sie die Trasse rechtlich zu Fall gebracht hatten.

Vertreter der Bürgerinitiativen. Acht Jahre später wird die gleiche Methode versucht. Das rechtliche Betätigungsfeld hat sich im Vergleich zu den Anfängen wesentlich erweitert, denn es gilt auch EU-Normen zu beachten. In einem ersten Schritt gegen die Edlinger-Ploder-Trasse wurde jetzt auch Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht – wegen „Verletzung elementarer Bürgerrechte” im Planungsprozess. Die so genannte Aarhus-Konvention macht's möglich. „Wir sind im Planungsprozess ausgeschaltet worden”, beschwert sich Barbara Stangel. Der vom Land initiierte „Runde Tisch” sei nur ein halbrunder gewesen, an dem die Vertreter der Bürgerinitiativen unter sich gewesen seien. Echte Einbeziehung habe nie stattgefunden. Die Bürgerinitiativen haben 2006 den Runden Tisch verlassen – „aus Protest”, wie betont wird, man habe sich „gepflanzt” gefühlt.

Beschlüsse bekämpft. Auch das Negieren der „Intermodalen Verkehrsplanung” führen Stangel und ihre Mitstreiter ins Treffen, die – nicht unumstrittene – Haushaltsbefragung „mit einem klaren Votum gegen eine Autobahn oder Schnellstraße” sei nicht zur Kenntnis genommen worden. Die Hoffnung der Straßengegner: Wenn der Beschwerde in Brüssel stattgegeben werde, seien die gefassten Beschlüsse für die vorliegende Variante obsolet. Der Hintergrund: Als anerkannte Umweltorganisation nach dem UVP-Gesetz vertritt NETT den Standpunkt, Anrecht auf einen Sitz im regionalen Planungsbeirat zu haben. Das Land hat die Aufnahme bisher aber verwehrt. Die im Planungsbeirat gefassten Beschlüsse zur Verkehrslösung dienten Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder als Basis für ihre Variantenwahl und in weiterer Folge für den Beschluss der Landesregierung. „Wenn uns die Aufnahme in den Planungsbeirat rechtswidrig verwehrt wurde, sind die Beschlüsse dieses Gremiums hinfällig”, argumentiert Barbara Stangel. Bis die EU über die eingebrachte Beschwerde entscheidet, wird aber noch einiges Wasser die Enns hinunter rinnen – ein Jahr wird prognostiziert.

Wartezeit überbrücken. Aber die Initiativen haben bereits Möglichkeiten entdeckt, die Wartezeit zu überrbücken: Sie werden nach dem Umweltinformationsgesetz alle relevanten Unterlagen von Land, BH und Planungsbeirat anfordern. Wird die Herausgabe verweigert, wird der nächste Brief nach Brüssel abgeschickt.